Landesverrats-Affärchen: Ping-Pong oder Schwarzer Peter?

Wer war es denn nun, der die Welle des kollektiven Zorns auf die Justizorgane des Staates gelenkt hat? Ein uneinsichtiger Generalbundesanwalt oder ein überforderter Bundesnachrichtenchef? Und wer hat davon im Vorfeld gewusst? Der Bundesjustizminister als oberster Dienstherr des Bundesanwalts? Oder der Bundesinnenminister als oberster Vorgesetzter des Geheimdienstlers? Oder vielleicht auch beide? Und stecken sie nun alle bis zum Hals in einem Skandal, der einer sein kann oder vielleicht gar keiner oder ein ganz anderer ist?

Des Sommertheaters nächster Akt

Das Sommertheater geht in seine nächste Runde – und scheinbar erinnert es an klassische Kinderspiele. Wer dabei auf die Feinheiten achtet, kann manches darüber lernen, wie man sich bei brisanten Themen stets ein Hintertürchen offen hält – und wie man sich dennoch dermaßen in diese verstricken kann, dass es kein Entrinnen mehr gibt. Beginnen wir bei dem Chef des Verfassungsschutzes. Hans-Georg Maaßen unterstrich einmal mehr, bei der Bundesanwaltschaft Anzeige wegen der Veröffentlichung bei „netzpolitik.org“ erstattet zu haben. Diese habe sich jedoch gegen „Unbekannt“ gerichtet, nicht gegen die Redakteure. So dieses den Tatsachen entspricht, läge die konkrete Verantwortung für die Aufnahme von Ermittlungen gegen die Journalisten bei den zuständigen Ermittlungsbehörden – und damit beim Generalbundesanwalt (GBA). Der allerdings beeilte sich zu erklären, dass in der Anzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz ausdrücklich die Namen der beiden Redakteure genannt worden seien. Also – so impliziert diese Mitteilung – liegt die Verantwortung für die Aufnahme der Ermittlungen bei Maaßen und nicht beim Generalbundesanwalt Harald Range. Doch halt – hier lohnt es sich, etwas genauer hinzuhören. Denn es könnte sein, dass beide Herren die Wahrheit sagen – und diese dennoch gezielt zu verschleiern suchen.

Die Wahrheit ergibt sich aus der Betonung „was wahr ist“

Maaßen sagte nicht, dass die Namen der Redakteure nicht in der Anzeige gestanden haben. Er sagte nur, dass sich die Anzeige nicht gezielt gegen diese, sondern gegen Unbekannt gerichtet hätte. Range wiederum sagte nicht, dass Maaßens Anzeige gezielt gegen die Redakteure gerichtet war – er sagte nur, die entsprechenden Namen hätten in dieser Anzeige gestanden. Insofern ist das, was auf den ersten Blick nach Schwarzer Peter aussieht, eigentlich eher Pingpong. Denn gelogen hat keiner von beiden – nur schlägt jeder den jeweils korrekt beschriebenen Vorgang als Ball derart in das gegnerische Feld, dass die längst schon vor Faszination und Selbsthypnose überforderten Zuschauer nur noch auf diesen Ball, nicht mehr aber auf jenes, was offenkundig am Spielfeldrand liegt, blicken. Wenn beide sich faktisch nicht widersprechen, sondern lediglich andere Schwerpunkte betonen, dann wird sich der Ablauf am ehesten so beschreiben lassen: Maaßens Anzeige wegen Geheimnisverrats richtete sich gegen Unbekannt. Als ermittlungsdienliche Information schrieb er in seine Anzeige die Namen der beiden für den publizierenden Blog verantwortlichen Redakteure. Die Bundesanwaltschaft nun entwickelte – möglicherweise ebenfalls aus ermittlungsdienlichen Erwägungen – einen Anfangsverdacht gegen die Redakteure. Da aber seit Verabschiedung des PrStG („Pressefreiheitsstärkungsgesetz“) eine Ermittlung wg. „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ gem. §353b StGB bei Medienvertretern juristisch nicht mehr möglich ist, musste sich der GBA dazu des §94 StGB („Landesverrat“) bedienen – wobei dann tatsächlich Range in erhebliche Erklärungsnot geraten muss, wenn er tatsächlich nicht über ausreichende Verdachtsmomente für eben jenen unverzichtbaren, begründeten Anfangsverdacht eines Landesverrats verfügen könnte.

Der Justizminister dreht an der Wahrheitsschraube

Wenden wir uns nun dem Bundesinnenminister zu. Das Ministerium – so wurde von dort bestätigt – war von Maaßen über die Anzeige informiert. Solche Informationen laufen über den Dienstweg und wenn der zuständige Mitarbeiter angesichts der Publikation der geheimen Unterlagen an der Sachgerechtigkeit der Anzeige keine Zweifel hatte, so landete die Maaßen-Info nebst Anzeigetext in der Akte und wird nicht einmal bis zum Minister vorgedrungen sein. Wenn – wie Maaßen behauptet und Range nicht dementiert – diese Anzeige gegen Unbekannt und nicht gegen konkrete Personen gerichtet war, gab es für das Innenministerium weder juristischen noch politischen Anlass, sich darum zu bekümmern. Die Verantwortung für die Anzeige lag beim Behördenchef des Verfassungsschutzes, die Verantwortung für die Ermittlungen beim Generalbundesanwalt und damit außerhalb der Zuständigkeit des Innenministeriums. Spannender wird es, wenn wir unseren Blick nun auf das Ministerium der Justiz werfen. Dort, so wurde am Montag offenbart, sei seit geraumer Zeit bekannt gewesen, dass Range Ermittlungen gegen die Redakteure plane. Man habe davon abgeraten, aber wegen der Unabhängigkeit des Ermittlungsorgans von jedweder Weisung abgesehen. Es ist offensichtlich, dass der smarte Minister der Justiz, der noch zum Wochenende verkündet hatte, seinem Generalbundesanwalt quasi die Dienstanweisung gegeben zu haben, die Ermittlungen gegen die Redakteure einzustellen, am Montag von seinen Hausjuristen darauf hingewiesen worden ist, dass er zwar disziplinarrechtlich der Vorgesetzte des Generalbundesanwaltes ist, jedoch eine konkrete Anweisung zum Vorgehen in einer Ermittlungssache sich aufgrund der besonderen Stellung des GBA absolut ausschließe. Denn mag dieser auch organisatorisch beim Bundesminister der Justiz angesiedelt sein – funktional ist er ein den Gerichten zugeordnetes Organ der Strafrechtspflege der Justiz. Mit anderen Worten: Der Bundesminister der Justiz kann, so er dazu sachfeste Gründe hat, den Generalbundesanwalt in den einstweiligen Ruhestand versetzen – ihm Anweisungen zum Inhalt oder Weg seiner Ermittlungen zu geben steht jedoch außerhalb jeder Diskussion. Warum letzteres so ist, klärt unschwer ein Blick in die Deutsche Geschichte, als zwischen 1933 und 1945 Anwaltschaft wie Gerichte Teil der politischen Exekutive waren und nicht als dritte, unabhängige Gewalt agieren konnten und durften. Insofern auch konnten zwar versierte Juristen des Bundesministeriums ihre sachlichen Zweifel äußern – eine dienstliche Anordnung des Bundesjustizministers, nicht gegen „netzpolitik.org“ zu ermitteln, hätte Maas aber seinen Kopf kosten müssen und erfolgte folgerichtig nicht.

Ein Rauswurf ist fällig. Aber wen?

Gleichwohl stellt sich für Maas die Situation dadurch heute nicht weniger problematisch dar. Denn wenn er, wie nun am Montag ebenfalls mitgeteilt wurde, schon seit geraumer Zeit von dem Ermittlungsansatz gegen die Redakteure gewusst hat und der Generalbundesanwalt nicht den Nachweis eines begründeten Anfangsverdachts hat erbringen können, dann hätte Maas ihn zwar immer noch nicht dienstanweisen dürfen, seine Ermittlungen in eine andere Richtung zu lenken – aber er hätte ihn zum Schutz der Bundesgeneralanwaltschaft vorläufig von seinen Pflichten befreien können. Und das bedeutet: Entweder der Generalbundesanwalt hat – wie nach wie vor zu unterstellen ist – einen begründeten Anfangsverdacht für sein Vorgehen gegen die Redakteure, dann hat er die Ermittlungen in genau der Form durchzuführen, wie er sie begonnen hatte. Und dann hat auch der Bundesminister sich uneingeschränkt hinter ihn zu stellen selbst dann, wenn alle Medien ihn dafür öffentlich kasteien. Oder aber der Generalbundesanwalt hat diesen begründeten Anfangsverdacht nicht und die Ermittlungen wegen Landesverrats sollten tatsächlich nur ein juristisch unhaltbares Hilfskonstrukt sein, um über die Redakteure an die gemäß Anzeige wegen Geheimnisverrats zu belangenden Täter heranzukommen. Dann allerdings ist Range mit sofortiger Wirkung in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen – und sein dienstrechtlicher Vorgesetzter immer noch nicht aus dem Schneider. Denn dann hätte Maas eine erkennbar unverantwortliche Situation, die nicht nur dem Amt des Generalbundesanwalts Schaden zufügen muss, sehenden Auges und damit billigend zugelassen. Sollte Maas tatsächlich schon vor Wochen gewusst haben, dass der Generalbundesanwalt einen Ermittlungsgrund jenseits jeglicher juristischen Haltbarkeit konstruiert – dann hätte er ihn aus dem bedeutsamen Amt umgehend und mit allen Konsequenzen entfernen müssen. Sollte es also tatsächlich so sein, dass Range einen unhaltbaren Verdacht konstruiert hat und Maas darum wusste, dann hat Maas als Bundesminister der Justiz auf ganzer Linie versagt. Es spielt dann auch keine Rolle mehr, ob dieses Versagen der Unerfahrenheit, der Unfähigkeit oder vielleicht sogar einem Kalkül, den Generalbundesanwalt gezielt ins Messer laufen lassen zu wollen, anzulasten ist. Denn dann ist der Bundesminister für Justiz ebenso unhaltbar, wie er es wäre, wenn er wider besseren Wissens den Generalbundesanwalt von juristisch einwandfreien Ermittlungen abhalten will.

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