Die Staatsanwaltschaft bestätigt: Deutschland schafft sich ab

Vor über einem Jahr stellte Tichys Einblick fest: Die Bundesregierung hat die Unabhängigkeit der Justiz abgeschafft. Nun liegt die offizielle Bestätigung vor – in einer Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft.

© Michael Ukas - Pool/Getty Images

„Dann allerdings kam – kaum dass der mediale-linkspolitische Aufschrei das Sommerloch füllte – der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) aus dem Busch und belehrte den ihm unterstellten Generalbundesanwalt, dass er ‚Zweifel an dem Vorwurf des Landesverrats‘ habe. Das mag so sein. Und einem Landespolitiker Heiko Maas, der irgendwo im Saarland auf den wenig bedeutenden Bänken des Landtages gesessen hätte, wäre es unbenommen gewesen, diese seine Auffassung zu äußern. Das aber ist Heiko Maas nicht mehr. Heiko Maas ist seit nunmehr zwei Jahren Bundesminister der Justiz. Als solcher kann er dienstrechtliche Weisungen an die ihm unterstellten Dienststellen geben und hat daraus erwachsende Konsequenzen zu tragen.

Nun ist die Äußerung einer ‚persönlichen Auffassung‘ noch keine dienstliche Weisung. Aber eines ist sie auf jeden Fall dann, wenn der Äußernde eben nicht ein unbedeutender Landtagsabgeordneter ist, sondern Bundesjustizminister: Eine unmittelbare Einflussnahme in die unabhängige Ermittlungstätigkeit eines Justizvollzugsorgans. Dieses reagierte dann auch wunschgemäß umgehend und ließ durch ihren Generalbundesanwalt Harald Range erklären, die Ermittlungen vorerst ruhen und ein Gutachten zu dem Vorgang abwarten zu wollen – denn der Bundesanwalt verstand als guter Beamter die Einlassungen seines Dienstherren als genau das, als was sie gemeint waren: Eine Dienstanweisung.“

Diese Zeilen schrieb ich am 1. August 2015 hier bei Tichys Einblick, während die Leidmedien der bundesdeutschen Republik in der vermeintlichen „Pressefreiheit“ einer Internetplattform den Bundesminister der Justiz in den höchsten Tönen lobten und sein autoritäres Gehabe feierten. Derart gestärkt mutierte Maas vom Minister der Justiz in den Folgemonaten zum Minister der Zensur, etablierte eine rechtsstaatlich in keiner Weise legitimierte Mind-Police, die zunehmend mehr das Meinungsspektrum in das Korsett einer vorgeblich antifaschistischen Diktatur presst.

Jetzt , über ein Jahr danach, berichtet der Berliner Tagesspiegel unter Bezug auf eine interne Einstellungsverfügung zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen: Die bei TE erhobenen Vorwürfe treffen uneingeschränkt zu.

Kommentare zu unseren Berichten über Zensurversuche
Heiko Maas hetzt gegen freie Meinung: DDR 2.0?
Wie von mir im August 2015 formuliert, stellen die Staatsanwälte als Ergebnis ihrer Ermittlungen gegen wegen möglicher Strafvereitelung durch Maas fest: Der Minister und seine Parteigenossin Stefanie Hubig (damals Staatssekretärin) haben ihre Auffassung in dem Verfahren gegen die Blogger vom öffentlich geförderten „netzpolitik.org“ sehr wohl „im Wege der Weisung durchgesetzt“.  Mit anderen Worten: Ober schlägt Unter – Politik schlägt Justiz – Minister schlägt Rechtsstaat. Von der postulierten Gewaltenteilung, in der die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber der Politik eines der entscheidenden Kriterien eines freiheitlich-demokratischen Staats ist, kann also nicht mehr die Rede sein.

Das ist aber noch nicht alles, was in der Verfügung der Staatsanwaltschaft steht. Auf Grundlage der von ihr eingesehenen Akten und öffentlichen Stellungnahmen der Beteiligten wird unumwunden gesagt: Der Minister der Justiz hat bewusst gelogen. Er hat gelogen, als er die Öffentlichkeit Glauben machen wollte, eine Dienstanweisung an den vom ihm in die Wüste geschickten Generalbundesanwalt Harald Range habe es nie gegeben. Denn tatsächlich war das, was aus dem Haus einer Obersten Bundesbehörde an der Mohrenstraße kam, in deren Räumen ein lebensgroßer Starschnitt von Maas im Maßanzug präsentiert wird, nichts anderes als genau das: Eine Dienstanweisung. Es sei, so die Staatsanwälte „von einer im Wege der Weisung durchgesetzten Rechtsauffassung auszugehen“.

Trotzdem – so weit ist es schon gekommen mit der vorgeblichen Unabhängigkeit bundesdeutscher Justizorgane – gebe es für ein gegen den Minister gerichtetes Verfahren wegen Strafvereitelung „keine ausreichenden Anhaltspunkte“. Was wohl heißen soll: Eigentlich hat Maas den entsprechenden Straftatbestand erfüllt – aber wir, die Staatsanwälte, wissen eben auch, dass der Minister, der sich schon damals der Rückendeckung durch Bundeskanzler Angela Merkel erfreute, in einem gerichtlichen Verfahren so viel politisches Gewicht aufbringen wird, dass wir mit unserer berechtigten Anklage auf verlorenem Posten stehen.

Fazit: Maas hat den bundesdeutschen Rechtsstaat nicht erst mit der Mind-Police zu einem Gesinnungsstaat gemacht. Der Verfassungsminister hat seinen Amtseid außer Acht gelassen und die in Artikel 24 des Grundgesetzes festgeschriebene Bindung an die „Grundsätze des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ ausgehebelt.

Die Bundesrepublik Deutschland ist vom verfassungsmäßigen Rechtsstaat zum weltanschaulichen Gesinnungsstaat mutiert. Die Feststellungen der Staatsanwaltschaft bedeuten nichts anderes als die definitive Erklärung: Jene von John Locke und Montesquieu postulierten Grundlagen einer Republik freier Bürger gehören in Deutschland der Vergangenheit an.

Deutschland befindet sich rasant auf dem Weg in die derzeit noch sanfte Diktatur des weltanschaulichen Diktats. Unterdrückung von Meinung und Behinderung der Justiz sind da schon fast Bagatellen. Das eigentlich Erschreckende dabei ist: Es regt sich nicht nur kaum noch jemand darüber auf – das Bundesministerium der Zensur wird sogar medial bejubelt, seine Mind-Police mit Steuergeldern hochgerüstet.

So bitter das ist: Thilo Sarrazin hat recht – Deutschland schafft sich ab. Jenes Deutschland, welches die Väter der bundesdeutschen Verfassung 1949 auf dem Trümmern der nationalsozialistischen Diktatur aus der Taufe hoben, wird durch eine DDR 2.0 ersetzt. Und ausgerechnet der Bundesverfassungsminister , dem dabei niemand in die Arme fällt, ist bei dieser Transformation der Hauptakteur.

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