Tag der Pressefreiheit: Die Binde vor den Augen der Journalisten

Gefahr für die Pressefreiheit: Die Ausbeutung durch radikale Minderheiten

Süß, nun haben wir also den Tag der Pressefreiheit. Nicht, dass mir das nicht gefiele. Aber er wird doch sehr gestrig gefeiert. Schauen wir uns einmal an, was da passiert an so einem Tag: Wer begrenzt denn Journalisten? Was sind die größten Gefahren für die Pressefreiheit? Wie ist es um Meinungsfreiheit bestellt in Deutschland? Wie geht das Spiel weiter?

Sieben sehr persönliche Thesen zu meinem Lieblingsberuf.




1. Journalisten binden sich selbst die Augen zu

Als Bewohner der offenbar terrorgefährdeten Stadt Frankfurt, habe ich mir die Nachrichten auf ZDF und Tagesschau zu den Bombenlegern aus Oberursel angeschaut; den mutmaßlichen. Da war so seltsam verklemmt von einem „Ehepaar“ die Rede, das Sprengmittel und Waffen angehäuft habe und von einem Sondereinsatzkommando verhaftet wurde. Das Radrennen rund um Frankfurt und durch den Taunus wurde abgesagt. Nun sind „Ehepaare“ im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender ohnehin schon eine seltsame, verdächtige Gruppe; sonst geht es ja immer um tolle Singles, verfolgte Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare, die als Role-models vorgeführt werden. Also jetzt ein „Ehepaar“ aufgrund dieses Status als Hauptverdächtige? Das ist nun echt Verdächtigungsjournalismus, der sich schnell aufklärt, denn das Bild zeigt bekanntlich mehr als 1000 Worte. Die Dame des Hauses trägt eine Burka. Während alle um sie herum verpixelt dargestellt werden –  bei der (mutmaßlichen, klar) Täterin war das nicht nötig. Sie trug Burka, und ist durch ihren schmalen Sehschlitz nicht erkennbar. Gequält musste aber der Sprecher sich am offenkundigen moslemischen Hintergrund vorbeigeschwurbeln.

Ich bin gespannt, wann uns der Presserat empfiehlt, auch Burkas zu verpixeln. Da sind ja sonst Vorurteile nicht auszuschließen.

Journalisten machen sich blind, weil sie Ziffer 12 des Kodex des Deutschen Presserats befolgen: Danach soll die „Zugehörigkeit von Straftätern zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten“ nicht genannt werden, um ja keine „Vorurteile zu schüren“. Hübsch. Das stammt aus der Gastarbeiterzeit. Mittlerweile aber haben viele Minderheiten sich dieses Passus bemächtigt und bestehen auf Erblindung der Medien. Berichterstattung wird blind und macht sich lächerlich, weil sie das Offenkundige verschweigt. Man könnte es auch Selbstzensur nennen – oder das Befolgen von Regeln, die radikale Minderheiten für sich ausnutzen. In den USA wurde zwar über den Mordanschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo berichtet – aber die Zeitung nicht gezeigt. Minderheitenschutz! Längst geht der Minderheitenschutz so weit, dass eigentlich nur noch ältere, weiße, heterosexuelle Männer als Täter genannt werden dürfen. Irgendjemand muss es ja gewesen sein.

2. Persönlichkeitsrecht ist Feind der Pressefreiheit

Was wurde gejubelt, als Google endlich das „Recht auf Vergessen“ umsetzen musste. Klingt toll. Ich will auch gelegentlich, dass besonders dumme Artikel von mir vergessen werden. Im Fall, der gegen Google vom EuGH entschieden wurde, hat ein wegen schweren Betrugs verurteilter Anwalt durchgesetzt, dass seine Straftat nicht mehr genannt werden darf. Ein Anwalt! Darf man nicht wissen, dass dieses Organ der Rechtspflege ein Betrüger ist? Ist das keine wichtige Information? (Sie muß ja nicht mal zwangsweise geschäftsschädigend sein.) Ist es gut, dieses Recht auf Vergessen, der elektronische Radiergummi, die Säuberung der Archive auf Verlangen? Es behindert und verhindert notwendige Berichterstattung. Bereits vor einigen Jahren durfte ich den Namen eines Betrügers nicht veröffentlichen. Er hatte Tausende von Anlegern um hunderte Millionen geprellt und war dafür 4 Jahre hinter Gittern. Immerhin. Kaum freigelassen, begann er das Spiel von Neuem. Diesmal waren es staubtrockene Ölquellen. Die Schneeballsysteme haben immer neue Themen, der Trick bleibt gleich. Viele betrügerische Modelle können nach geltender Rechtslage nicht mehr kritisch hinterfragt werden. Ein Verfahren wegen „Geschäftsschädigung“ droht. Guter Journalismus wird so immer teurer – weil das Recht auf „Privatsphäre“ heute über allem steht. Leider auch für Schufte: Du darfst NICHT schreiben, dass einer, der Hunderte kleine Anleger um Hunderte Millionen betrogen hat, im Gefängnis war.

„Resozialisierung“ ist Richtern heute wichtiger als die Warnung: Achtung, dieser Mann dreht euch jetzt Ölaktien für Quellen an, die staubtrocken sind. Das ist keine Jammerei, ich schreibe das zum ersten Mal. Wer austeilt, muss auch einstecken. Das ist nur fair. Aber wer nicht einstecken KANN, weil sonst die Existenz ruiniert ist, wird auch nicht schreiben. Aber wenn wir schreiben, was ist, wer betrügt, schummelt und abkassiert, dann ist das eigentlich wirkungsvoller als noch ein Gesetz zum Anlegerschutz – das greift immer erst, wenn alle schon ihr Geld verloren haben. Aber das war. Heute wird die Schlacht vor Gericht ausgetragen, nicht mehr in den Medien. Für Betrüger zählt dabei jeder Tag – weil sie jeden Tag damit verdienen. Deshalb lassen sie sich ihre Anwälte viel Geld kosten und versprühen ihr Paragraphen Agent Orange gegen jede kritische Berichterstattung. Dagegen muss guter Journalismus erst mal anschreiben – aber bitte nur mit juristischer Luftunterstützung. Darf man Schufterei vergessen, trotz erkennbarer Neuauflage? Wandelt man sich im Gefängnis vom Schuft zum ehrlichen Kaufmann? Die hochgelobte Privatsphäre wird zur Schutzzone für Betrüger. Und die Kritiker eifern. Aber Pressefreiheit muss auch unangenehme Wahrheiten aussprechen – auch über Minderheiten, auch, wenn es deren Lobby nicht passt.




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