Geteiltes Leid – das will der VdK gar nicht

Die Alles-oder-nichts-Regel bei Krankschreibungen erschien einem ja schon immer als eher lebensfremd.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat unlängst eine „Teilkrankschreibung“ vorgeschlagen. Bei vielen Erkrankungen ist eine Teilzeitarbeit fraglos zumutbar, bei so manchem Gebrechen ist wohl ein wenig Arbeit sogar heilsamer, als wenn einem zuhause die Decke auf den Kopf fällt. Oder es mal langsamer angehen lassen – nicht sofort 100% bringen müssen.

Bei langwährenden Krankheiten wäre dadurch zudem eine sukzessive Rückkehr zum vollwertigen Arbeitsleben möglich: Gerade für die immer häufiger auftretenden psychischen Erkrankungen mit langen Fehlzeiten ein gewiss probates Mittel zur Wiedereingliederung, das nebenbei die explodierenden Kosten ein wenig eindämmt. Das klingt alles sehr vernünftig. Die Alles-oder-nichts-Regel bei Krankschreibungen erschien einem ja schon immer als eine eher lebensfremde Bestimmung (an die sich im Privaten tatsächlich auch niemand hält und man den Umständen entsprechend Hausarbeiten erledigt oder Freizeitbeschäftigungen nachgeht).

Für die selbsternannten Hüter des sozialen Versicherungsfriedens, den Sozialverband VdK Deutschland e.V., ist das selbstredend ein Dorn im Auge. „Geradezu alarmiert“ beschreibt der Bayerische Rundfunk die VdK-Präsidentin angesichts dieses Vorschlags. Sie befürchtet Druck auf langfristig Erkrankte und malt als Schreckensszenario aus, dass der Arbeitnehmer dann mit seinem Arzt über die Einsatzfähigkeit verhandeln müsste. Absurd, als ob dieses etwas differenziertere Ermessen einem Arzt nicht zuzutrauen wäre. Vernunft hin oder her, der VdK lehnt den Vorschlag kompromisslos ab.

Vielleicht sollten die sozialverbundenen Damen und Herren mal ein wenig in den Regeln des heiligen Benedikt für das gedeihliche Zusammenleben in einem Kloster blättern. Dort steht im 36. Kapitel „Die kranken Brüder“ auch zuallererst, dass die Sorge für die Kranken über allem stehen muss. Man soll ihnen so dienen, als wären sie Christus. Dort sind aber auch die Kranken aufgefordert, „ihre Brüder, die ihnen dienen, nicht durch übertriebene Ansprüche traurig zu machen“ – mein lieber VdK, denk daran, dass alle Krankenkassen-Beiträge immer erst auch einmal erwirtschaftet werden müssen.

Außerdem verschreibt Benedikt den Mönchen im 48. Kapitel über „Die Ordnung für Handarbeit und Lesung“: „Kranken oder empfindlichen Brüdern werde eine passende Beschäftigung oder ein geeignetes Handwerk zugewiesen; sie sollen nicht müßig sein, aber auch nicht durch allzu große Last der Arbeit erdrückt oder sogar fortgetrieben werden.“ Teilkrankschreibung ist eine nächstenliebende Selbstverständlichkeit eines achtsamen Miteinanders.

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