Kauder-Ausfall: Entmachtet die Fraktionen

Der CDU-Fraktionsvorsitzende ist lange im Geschäft. Wenn er im Welt am Sonntag-Interview den Abweichlern seiner Fraktion mit Abberufung aus wichtigen Ausschüssen im Deutschen Bundestag droht, dann weiß er selbst, dass das für eine Fraktionsführung in der Mitte der Legislaturperiode nicht so einfach durchzusetzen ist und wohl nur das letzte Mittel in einer Reihe zahlreicher anderer „Folterinstrumente“ ist. Was beabsichtigt er damit?

Kauder wollte damit nicht die Bosbachs und Willschs in seiner Fraktion überzeugen. Er weiß auch, dass dies nicht gelingen kann, dazu haben diese Abgeordneten ihre Position in der Vergangenheit zu klar und dezidiert geäußert.

Nicht um Abweichler geht es – um die Fraktion

Sein Vorstoß sollte die Masse in der Unions-Fraktion disziplinieren und einschüchtern. Er galt den vielen neuen und jungen Abgeordneten, die am 17. Juli gegen ein neues Verhandlungsmandat für ein weiteres Griechenland-Paket gestimmt haben. Es galt aber auch denjenigen, die auf der Kippe stehen, die überlegen und mit sich ringen, ob sie in der bald kommenden Sondersitzung dem Verhandlungsergebnis zustimmen können. Sie sollten die Konsequenzen für ihr Handeln frühzeitig aufgezeigt bekommen. Wer künftig in den Europa- oder Haushaltsausschuss von der Fraktion entsandt werden will, darf nicht ausbüchsen.

Im Kern zeigt die Äußerung die Schwäche des parlamentarischen Systems in Deutschland. Es fußt in der Praxis nicht auf dem einzelnen Abgeordneten, sondern auf Fraktionen. Die Fraktionen bestimmen die Meinungsbildung, personell und inhaltlich. Wer also in welchen Gremien und Ausschüssen sitzt, welchen Ausschussvorsitz bekommt, wer im Plenum wann und wie lange reden darf, bestimmt die Fraktion unter der Vorgabe des Fraktionsvorstandes. Daher wird im Plenum des Bundestages meist nur das vorgetragen, was die eigene Regierungsmehrheit stützt oder andersherum die Oppositionsrolle unterstreicht. Dazwischen gibt es nichts.

Ein Fenster für andere Meinungen

In der Euro-Krise hatte Parlamentspräsident Lammert jedoch ein kleines Fenster für Abgeordnete, die eine abweichende Meinung zur Fraktion einnehmen, geöffnet. Bei der Debatte zur „Ertüchtigung“ des vorübergehenden Rettungsschirmes EFSF erteilte Lammert meinem damaligen Kollegen Willsch und mir eine jeweils fünfminütige Redezeit in der laufenden Parlamentsdebatte. Dieser mutige Schritt Lammerts war ein Novum. Bis dahin konnten Abgeordnete nur im Rahmen von kurzen persönlichen Erklärungen nach der Debatte oder durch Kurzinterventionen vom Platz aus ihre abweichende Meinung vortragen.  Lammert vertrat bereits im Vorfeld öffentlich die Auffassung, dass im Parlament auch die abweichenden Meinungen zu Wort kommen müssten. Danach brach ein Sturm der Entrüstung aus. Schon damals ließ sich Kauder mit den Worten zitieren: „Wenn alle reden, die eine von der Fraktion abweichende Meinung haben, dann bricht das System zusammen.“

Anschließend wollten die Fraktionsspitzen sogar die Geschäftsordnung des Bundestages ändern, damit so etwas nie wieder vorkommt. Lammert bezog sich damals auf ein internes Gutachten der Bundestagsverwaltung, das zum Schluss kam, dass der Parlamentspräsident Abgeordnete unabhängig davon, ob sie als Redner von ihren eigenen Fraktionen gemeldet wurden, „mit Rücksicht auf ihr verfassungsrechtlich garantiertes Rederecht das Wort erteilen kann“. Doch nur der öffentliche Druck hat am Ende die Fraktionsspitzen von einer Änderung der Geschäftsordnung abgehalten.

Entscheidungsfindung ohne Transparenz

Doch die Debattenkultur hat sich seitdem im Deutschen Bundestag nicht verbessert – im Gegenteil. Das Fraktionsdisziplinierungssystem verhindert dies. Es verlagert das Ringen um die bessere Idee in die Hinterzimmer und Fraktionsräume. Dort wird das Ringen nicht mit offenem Visier geführt, sondern erfolgt intransparent. Den Regierungsfraktionen geht es dabei nur um die Frage, wie ihre Minister und ihre Ministerien dargestellt und präsentiert werden. Den Oppositionsfraktionen geht es dabei nicht wesentlich anders. Deren Spitzen bringen ihre Leute auf Linie, dass ihnen in der Zukunft eine Regierungszeit in Aussicht gestellt wird, wo Milch und Honig fließt und sie mit dabei sind. Die wichtigste Funktion des Parlaments geht durch diese Mechanismen verloren –  die Kontrollfunktion.

Warum wird in wesentlichen Debatten nicht die Verteilung der Redner dem Parlamentspräsidenten übertragen, der in der Weisheit seiner Amtsführung für eine ausgewogene Debatte sorgt.

Die Abgeordneten bilden das Parlament

Wer das parlamentarische System reformieren will, muss die Macht der Fraktionen beschneiden und die Rechte und Möglichkeiten der einzelnen Abgeordneten verbessern. Dafür braucht es nicht noch detailliertere Geschäftsordnungen oder Verfahrensregeln, sondern allgemeine Regeln, die von der „Natur der Sache“ als richtig empfunden werden.  Die Abgeordneten sind die Basis des Parlamentarismus. Sie sollten im Ideal den Volkswillen wiederspiegeln und nicht die Fraktionen. Wer das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und den Rechtsstaat stärken will, muss dem Versuch widerstehen, eine „gerechte“ Verteilung von Redezeit, Redereihenfolge, Ausschussbesetzung und parlamentarischem Kleinklein zu erreichen. Dieser Versuch wird auch weiterhin scheitern und die Macht der Fraktionen gegenüber den Abgeordneten weiter stärken. Diese vermeintlich gerechte Verteilung führt nämlich zu einer Zielhierarchie, die entsprechend dem autoritär gesetzten Aktionsplan einer Partei, Regierung oder Fraktionsspitze notwendig ist oder erscheint.

Es ist vielleicht so, wie Papst Benedikt in seiner großen Rede vor dem Deutschen Bundestag 2011 es dargestellt hat. Damals trug er in einem beeindruckenden Plädoyer vor, dass eine ideale Ordnung eines freiheitlichen Rechtsstaats, den einzelnen Abgeordneten in die Lage versetzt „das Gute vom Bösen zu unterscheiden und so wahres Recht zu setzen“. Es ist das Vertrauen in die Vernunft des Menschen und nicht in das Funktionieren eines Systems um jeden Preis. Das Gegenteil ist ein Konstruktivismus, der dem Grundsatz folgt: Not bricht jedes Gebot. Letzteres ist gleichzeitig das Fallbeil für den freiheitlichen Rechtsstaat. Papst Benedikt zitierte dazu den heiligen Augustinus mit den Worten: „Nimm das Recht weg, was ist der Staat dann noch anderes als eine große Räuberbande“.

 

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